Daten(selbst)schutz

Es ist schon traurig, aber offenbar ist es wohl nötig. Der Regulierungswahnsinn hat einen weiteren Höhepunkt erreicht.

Ab dem 1. März 2007 tritt das neue ‚Telemediengesetz‘ in Kraft, was jetzt schon als ‚Internetgesetz‘ gehandelt wird. Demzufolge ist u.a. JEDER Webseitenbetreiber, egal ob geschäftlich oder privat, dazu verpflichtet, auch eine Datenschutzerklärung abzugeben. Streng genommen muss diese Datenschutzerklärung sogar schon dem Besucher einer Webseite mitgeteilt werden, BEVOR er die Webseite besuchen kann und damit Daten prodiziert. Nur wie das technisch zu realisieren sein soll, hat sich der Gesetzgeber natürlich keine Gedanken drum gemacht. Alleine das Abrufen der Datenschutzerklärung produziert bereits Daten.

Bei gewerbstreibenen Webseitenbetreiber wie Internetshops etc, kann ich es ja nachvollziehen, dass gewisse juristische Spielregeln aufgestellt werden. Jetzt aber von jedem noch so keinen Homepagebaster abzuverlangen, sich mit Gesetzen und Regelungen zu beschäftigen, die locker eine gesamte Rechtsabteilung eines Großkonzern beschäftigen könnte, geht devinitiv zu weit.

Aber da ich keine Lust von irgendwelchen dahergelaufenen Winkeladvokaten Anwälten eine Abmahnung mit übertriebenen Kosten/Gebühren/wasauchimmer reingedrückt zu bekommen, gibt es jetzt auch auf meiner Seite eine Datenschutzerklärung. Und, lieber Anwalt, der das hier liest, sei gesagt: Es lohnt sich nicht, mich abzumahnen. Denn sollte hier mal eine überzogene Abmahnung eintrudeln, melde ich eh Privatinsolvenz an. Also zu holen ist bei mir eh nix.

Weitere Infos und Hilfen zur Erstellung einer Datenschutzerklärung findet ihr im Blog von WordPress Deutschland.

Ich schütze eh schon die Daten meiner Besucher, jetzt sogar mit Erklärung. Aber wer schützt mich vor meinen Besuchern?